Eltern an der Schule

Schule funktioniert nicht ohne die Zusammenarbeit zwischen Schule und Eltern. Dabei gibt es sowohl gelebte, als auch gesetzlich verankerte Möglichkeiten, die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule zu beeinflussen. Die im Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen verankerten Gremien sollen nachfolgend vorgestellt werden.

 

Die Klassenpflegschaften

Die Zusammenarbeit der Erziehungsberechtigen und der Lehrer wird in sogen. Klassenpflegschaften verwirklicht. Mitglieder sind die Erziehungsberechtigen der Schüler und mit beratender Stimme der Klassenlehrer. Die Klassenpflegschaft beteiligt sich mit Ausnahme der Leistungsbeurteilung u.a. an der Beratung über:

• Veranstaltungen der Klasse und Schule
• Planung von Klassenausflügen
• Anregung der Einführung von Lernmitteln
• Bewältigung von Problemen
 

 

Für die Dauer eines Schuljahres wählt die Klassenpflegschaft aus dem Kreis der Erziehungsberechtigten einen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter.

 

Die Schulpflegschaft

Die Vorsitzenden und Stellvertreter der Klassenpflegschaften bilden gemeinsam die Schulpflegschaft. Sie vertritt die Interessen aller Schülerinnen und Schüler, sowie deren Eltern. Alle wichtigen Angelegenheiten der Schule werden in den Sitzungen, die in der Regel ein- bis zweimal pro Jahr statt finden, besprochen. So berichtet bspw. die Schulleitung über aktuelle und geplante Ereignisse an der Schule. Weiterhin werden die zahlreichen Aktivitäten und Festlichkeiten (Schulfeste, Karneval, Lichterfest etc.) geplant und koordiniert. Die Mitglieder der Schulpflegschaft tragen diese Informationen in Ihre Klassenpflegschaften weiter.

Die Schulpflegschaft hat bzgl. Entscheidungen der Schule beratenden Charakter.

Die Mitglieder der Schulpflegschaft wählen als Vertreter der Interessen von Schülern und Eltern pro Schuljahr einen Schulpflegschaftsvorsitzenden, dessen Stellvertreter, sowie die Elternvertreter der Schulkonferenz.