Aktualisiertes Raumnutzungs- und Hygienekonzept für den Präsenzunterricht

1) Gebäudenutzung während des Schulbetriebs 

– Um eine unnötige Ansammlung und Mischung von Personengruppen zu vermeiden, nutzen alle Angehörigen unserer Schule ausschließlich die ihnen gezeigten Räumlichkeiten.

– Das Lehrerzimmer ist als Versammlungsraum nicht geöffnet.

2) Strukturierung des Präsenzunterrichts

– Die Pausen werden so versetzt durchgeführt, dass immer nur 4 Klassen (stufenintern) auf dem Schulhof sind.

– Die Präsenzveranstaltungen werden so zeitversetzt organisiert, dass sich möglichst keine Schülergruppen im Gebäude, auf dem Schulgelände oder im direkten Umfeld der Schule entgegen kommen können.

StufeFörderzeitUnterrichtsbeginnHofpausen
17.45 – 8.008.009.30 – 9.45
28.00 – 8.158.159.45 – 10.00
38.15 – 8.308.3010.00 – 10.15       12.00 – 12.15
48.30 – 8.458.4510.15 – 10.30       12.15 – 12.30

3) Zugangsregeln zum Gebäude, zu den Klassenräumen und den Toiletten

– Beim Eintreffen in der Schule gehen alle Schülerinnen und Schüler auf dem schnellstmöglichen Weg in den Klassenraum, in dem ihr Unterricht stattfindet, und halten sich an dem für sie vorgesehenen Sitzplatz auf.

– Im Gebäude herrscht Rechtsverkehr, d.h. man geht in den Gängen auf der rechten Seite. Es werden beide Treppenhäuser genutzt und in diesen immer die rechte Treppenseite.

– Wege innerhalb der Klassenräume und durch das Gebäude werden auf das Notwendige beschränkt (d.h. Toilettengänge, Gänge zum Sekretariat wegen notwendiger Unterlagen o.ä.)

– Nach Beendigung der Unterrichtsveranstaltung verlassen die Schülerinnen und Schüler umgehend das Schulgebäude und das Schulgelände.

4) Sanitäranlagen

– Besonders vor und innerhalb der Sanitäranlagen muss auf einen Mindestabstand von 1,5m zwischen den Personen geachtet werden. Wenn alle Toiletten besetzt sind, dann muss unter Wahrung des Mindestabstandes auf dem Schulhof bzw. Flur gewartet werden.

– Alle Klassenräume sind mit Seifenspendern (Flüssigseife) und Einmalhandtüchern ausgestattet.

– Anleitungen zum richtigen Händewaschen hängen in allen Klassen aus.

– Die Sanitäranlagen werden zwischen den Unterrichtsblöcken und am Ende eines Unterrichtstages gereinigt.

– Alle SchülerInnen haben einen festen Sitzplatz. Dieser ist in einer Sitzplanordnung festgehalten. Alle Sitzplätze orientieren sich nach vorne.

– In allen Sanitäranlagen hängen Kontrolllisten aus, auf denen die erfolgte Reinigung und das Auffüllen von Seife und Einmalhandtüchern mit Unterschrift bestätigt werden.

– Eventuelle Verunreinigungen werden sofort im Sekretariat gemeldet.

5) Sekretariat

– Das Sekretariat und der gesamte Verwaltungsbereich der Schule und der OGS werden immer nur einzeln betreten.

6) Verhalten innerhalb der Klassenräume

– Die Stuhlordnung innerhalb der Klassenräume sieht einen Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Schülerinnen und Schülern (ausgenommen der Tischnachbarn) und zwischen diesen und der Lehrkraft vor und wird nicht verändert. Die Tische werden so angeordnet, dass alle Schülerinnen und Schüler in die gleiche Richtung blicken.

– Alle Schülerinnen und Schüler bekommen einen festen Sitzplatz. Die Sitzordnung wird in einem Sitzplan notiert.

– Die Waschgelegenheiten in den Klassenräumen sind mit Hinweisen zum richtigen Händewaschen, Seifenspendern und Einmalhandtüchern ausgestattet.

– Alle Schülerinnen und Schüler müssen sich vor Beginn des Unterrichts in den Sanitäranlagen unter Aufsicht die Hände waschen.

– Alle Unterrichtsräume werden mindestens einmal zu Beginn jeder Unterrichtsstunde, in Abständen von 20 Minuten und zusätzlich nach Bedarf gelüftet (z.B. nach häufigem Husten oder Niesen).

7) Allgemeine Verhaltensregeln

– Schülerinnen und Schüler mit Erkältungssymptomen können nicht am Unterricht teilnehmen. Alle LehrerInnen erkundigen sich zu Beginn des Unterrichts nach dem Gesundheitszustand der Schülerinnen und Schüler und schicken diese ggf. nach Rücksprache mit den Eltern nach Hause.

– Alle Schülerinnen und Schüler werden zweimal wöchentlich mit einem Lolli-PCR-Test getestet. Alternativ muss ein Bürgertest den Lehrpersonen vorgelegt werden.

– Zur Sicherheit aller wird empfohlen, bei Wiederkehr nach einer Erkrankung morgens einen negativen Bürgertest vorzulegen (auch, wenn es sich am Tag der Rückkehr um einen regulären Testtag handelt).

– Alle am Unterricht Beteiligten achten auf die Einhaltung der Abstandsregeln, d.h. dass es insbesondere keine Begrüßungsrituale durch Händeschütteln, Umarmungen o.ä. geben darf.

– Alle am Unterricht Beteiligten waschen sich regelmäßig und gründlich mit Seife und Wasser die Hände.

– Alle am Unterricht Beteiligten achten auf die Husten- und Nies-Etikette (genutzte Taschentücher sofort zurück in den Schulranzen; Husten und Niesen in die Armbeuge, wenn man kein Taschentuch hat).

– Es besteht eine Maskenpflicht innerhalb des gesamten Schulgebäudes. Auf dem Schulhof besteht keine Pflicht zum Tragen einer Maske, sofern ein Mindestabstand von 1,50m eingehalten wird.

8) Besondere Reinigungsregelungen zusätzlich zur normalen Reinigungsroutine

– Alle potenziellen Kontaktflächen in den genutzten Klassenräumen, den Fluren und in der Verwaltung werden täglich gereinigt. Dazu gehören u.a. Türklinken, Fenstergriffe, Griffzonen, Lichtschalter, Tische, Stuhllehnen, Tastaturen, Kopierer, Waschbecken und Wasserhähne in den Klassenräumen oder andere Handkontaktflächen. Die Seifenspender und Einmalhandtücher an den Waschbecken werden kontrolliert und ggf. aufgefüllt.

– Alle Böden in den genutzten Klassenräumen, den Fluren und in der Verwaltung werden täglich feucht gereinigt.