

Liebe Kinder, liebe Eltern, liebe Freunde und Förderer,
das Ministerium für Schule und Bildung NRW hat ein neues Corona-Testverfahren im gesamten Bundesland beschlossen. Die aktuellen Bestimmungen und Regelungen finden Sie unter folgendem Link:
Nach diesen Bestimmungen sind für jedes Kind 3 Antigen-Schnelltest wöchentlich (montags, mittwochs und freitags) notwendig, um am Unterricht teilnehmen zu können. Geimpfte Kinder sind von dieser Regelung ausgenommen. Genesene Kinder sind für 90 Tage (3 Monate) nach Überwindung der Corona-Infektion von diesen Regelungen ausgenommen. Für beide Ausnahmen benötigen wir einen Nachweis.
Für die Durchführung der Schnelltests stehen Ihnen 2 Alternativen zur Verfügung:
Bitte teilen Sie uns über den Elternbrief von Frau Willscheid bis zum 24.02.2022 mit, welche Alternative für Sie zutrifft! Außerdem versichern Sie mit Ihrer Unterschrift, dass Sie die Testungen selbstverantwortlich durchführen werden.
Den Elternbrief können Sie unter folgendem Link herunterladen:
Liebe Schüler*innen, liebe Eltern,
seit dem 25.01.2022 gelten neue Regelungen zum Corona-Testverfahren an allen Schulen in Nordrhein-Westfalen. Die ofiizielle Mitteilung des Ministeriums für Schule und Bildung NRW finden Sie unter folgendem Link:
Die Verfahrensweise bei einem positiven Ergebnis eines Klassenpools verdeutlicht folgende Zeichnung:

Liebe Eltern,
damit Sie frühzeitig planen können, teilen wir Ihnen jetzt schon mit, dass am 1.12.2021 an unserer Schule zur Weiterentwicklung unseres Schulprogramms (pro Schulhalbjahr ist mindestens ein pädagogischer Tag vom Gesetzgeber eingeräumt) eine ganztägige Konferenz in Zusammenarbeit mit unserer OGS stattfindet.
Das heißt, unsere Schule und auch die Betreuung sind an diesem Tag geschlossen.
Falls Sie trotz aller Bemühungen doch einen Notbetreuungsplatz noch benötigen, bitten wir Sie, den unten stehenden Abschnitt mit Begründung auszufüllen. Abgabetermin ist spätestens der 9.11.21.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Willscheid
Schulleiterin