Neues Testverfahren ab dem 28.02.2022

Liebe Kinder, liebe Eltern, liebe Freunde und Förderer,

das Ministerium für Schule und Bildung NRW hat ein neues Corona-Testverfahren im gesamten Bundesland beschlossen. Die aktuellen Bestimmungen und Regelungen finden Sie unter folgendem Link:

https://www.schulministerium.nrw/presse/pressemitteilungen/veraendertes-testverfahren-den-grund-und-primusschulen-sowie-entlastungs

Nach diesen Bestimmungen sind für jedes Kind 3 Antigen-Schnelltest wöchentlich (montags, mittwochs und freitags) notwendig, um am Unterricht teilnehmen zu können. Geimpfte Kinder sind von dieser Regelung ausgenommen. Genesene Kinder sind für 90 Tage (3 Monate) nach Überwindung der Corona-Infektion von diesen Regelungen ausgenommen. Für beide Ausnahmen benötigen wir einen Nachweis.

Für die Durchführung der Schnelltests stehen Ihnen 2 Alternativen zur Verfügung:

  1. Sie lassen Ihr Kind einen Lolli-Test an einem Bürgerzentrum durchführen.
  2. Sie erhalten von uns wöchentlich 3 Nasenabstrichtests, mit denen Sie die Schnelltests an den Testtagen zu Hause selbst durchführen können.

Bitte teilen Sie uns über den Elternbrief von Frau Willscheid bis zum 24.02.2022 mit, welche Alternative für Sie zutrifft! Außerdem versichern Sie mit Ihrer Unterschrift, dass Sie die Testungen selbstverantwortlich durchführen werden.

Den Elternbrief können Sie unter folgendem Link herunterladen:

Geändertes Testverfahren ab 25.01.2022

Liebe Schüler*innen, liebe Eltern,

seit dem 25.01.2022 gelten neue Regelungen zum Corona-Testverfahren an allen Schulen in Nordrhein-Westfalen. Die ofiizielle Mitteilung des Ministeriums für Schule und Bildung NRW finden Sie unter folgendem Link:

https://www.schulministerium.nrw/presse/pressemitteilungen/lolli-pcr-testverfahren-grundschulen-wird-veraendert-25-01-2022

Die Verfahrensweise bei einem positiven Ergebnis eines Klassenpools verdeutlicht folgende Zeichnung:

Pädagogische Konferenz am 1.12.2021

Liebe Eltern,

damit Sie frühzeitig planen können, teilen wir Ihnen jetzt schon mit, dass am 1.12.2021 an unserer Schule zur Weiterentwicklung unseres Schulprogramms (pro Schulhalbjahr ist mindestens ein pädagogischer Tag vom Gesetzgeber eingeräumt) eine ganztägige Konferenz in Zusammenarbeit mit unserer OGS stattfindet.

Das heißt, unsere Schule und auch die Betreuung sind an diesem Tag geschlossen.

Falls Sie trotz aller Bemühungen doch einen Notbetreuungsplatz noch benötigen, bitten wir Sie, den unten stehenden Abschnitt mit Begründung auszufüllen. Abgabetermin ist spätestens der 9.11.21.

Mit freundlichen Grüßen

Andrea Willscheid

Schulleiterin

Zusammen sind wir stark – mit dir sind wir stärker!

Werde Mitglied im Förderverein der GGS Adolph-Kolping-Straße

Der Mitgliedsbeitrag liegt aktuell bei mind. 24,- EUR pro Jahr, es darf gerne mehr sein. Eine Mitgliedschaft im Förderverein wird immer für ein Jahr abgeschlossen und wird, solange Ihr Kind Schüler der GGS ist, automatisch jeweils um ein weiteres Jahr verlängert.

Zielsetzung des Fördervereins ist es, allen Schülern ein Umfeld zu bieten, in welchem sie sich gerne aufhalten und lernen. Hierzu zählt z.B. die Ausstattung des Schulhofes oder auch materielle und organisatorische Unterstützung von schulischen Veranstaltungen. Die Förderung einzelner Kinder aus finanzschwächeren Familien bei kostenpflichtigen Veranstaltungen (bspw. Klassenfahrten) steht dabei ebenso im Fokus, wie die Anschaffung von Unterrichtsmaterial, um Lernspaß und –erfolg unserer Kinder zu verbessern.

Ein weiterer wichtiger Auftrag des Fördervereins ist die Trägerschaft des Ganztages. 

Den Antrag zur Mitgliedschaft können Sie auf Wunsch ausgedruckt über Ihr Kind erhalten. Gerne können Sie sich hierfür telefonisch auch im Ganztag anmelden (02203/89300322). 
Außerdem befindet es sich im Download Bereich unter:

https://ggswahn-koeln.de/wp-content/uploads/Mitgliedsantrag.pdf