Allgemeine Informationen zur Einführung des „Lolli-Tests“ ab Montag, dem 10.05.21

Liebe Eltern,

das Bundesgesetz zur „Notbremse“ in der Corona-Pandemie vom 22. April 2021 hat als Maßnahme zur Bekämpfung der Pandemie in Schulen, wie Sie ja schon wissen, u. a. vorgesehen, dass Schülerinnen und Schüler zweimal pro Woche getestet werden. In NRW finden bereits seit Inkrafttreten ab 12. April 2021 zwei Tests pro Woche in den Schulen statt.

Ab Montag, dem 10.05.2021 werden an den Grundschulen in NRW verbindlich und flächendeckend die Schülerinnen und Schüler mit einem „Lolli-Test“, einem einfachen Speicheltest, zweimal pro Woche in ihrer Lerngruppe auf das Corona-Virus getestet. Die Handhabung des Lolli-Tests ist einfach und altersgerecht: Dabei lutschen die Schülerinnen und Schüler 30 Sekunden lang auf einem Abstrichtupfer. Die Abstrichtupfer aller Kinder der Lerngruppe werden in einem Sammelgefäß zusammengeführt und als anonyme Sammelprobe (sog. „Pool“) noch am selben Tag in einem Labor nach der PCR-Methode ausgewertet. Diese Methode sichert ein sehr verlässliches Testergebnis. Zudem kann eine mögliche Infektion bei einem Kind durch einen PCR-Test deutlich früher festgestellt werden als durch einen Schnelltest, so dass auch die Gefahr einer Ansteckung rechtzeitig erkannt wird.

  • Was passiert, wenn eine Pool-Testung negativ ist?

Der im Alltag höchst wahrscheinliche Fall einer negativen Pool-Testung bedeutet, dass kein Kind der getesteten Gruppe positiv auf SARS-Cov-2 getestet wurde. In diesem Fall gibt es keine Rückmeldung von Seiten der Schule. Die Betreuung bzw. der Wechselunterricht, wenn dieser wieder erlaubt ist, wird in der Ihnen bekannten Form fortgesetzt.

  • Was passiert, wenn eine Pool-Testung positiv ist?

Sollte doch einmal eine positive Pool-Testung auftreten, bedeutet das, dass mindestens eine Person der Pool-Gruppe positiv auf SARS-Cov-2 getestet wurde. In diesem Fall erfolgt durch das Labor eine Meldung an die Schule. Die Schule informiert umgehend die Eltern der betroffenen Kinder über die vereinbarten Meldeketten. Aus organisatorischen Gründen kann es allerdings vorkommen, dass die Information erst am darauffolgenden Tag morgens vor Schulbeginn erfolgt. Über das weitere Vorgehen und die nächsten Schritte in diesem Fall werden Sie in einem gesonderten Schreiben von mir über Ihre KlassenlehrerInnen bzw. über die OGS informiert.

Für den Fall einer notwendigen Zweittestung erhält Ihr Kind rein vorsorglich ein separates Testkid für diese Testung zuhause. Dieses Vorgehen stellt sicher, dass sich nicht ein einzelnes Kind in der Gruppe offenbaren muss und somit in seinen Persönlichkeitsrechten geschützt ist. Dieses Testmaterial müssen Sie sorgfältig und sicher aufbewahren. Sollten Sie aufgefordert werden, das separate Testkid zu benutzen, muss dieses am nächsten Morgen zwischen 8.30 und 9 Uhr in der Schule am Schultor auf dem Parkplatz wieder abgegeben worden sein.

An dieser Stelle sei deutlich darauf hingewiesen, dass, falls Sie dieser Aufforderung der Nachtestung dann nicht sorgfältig nachkommen, sind Sie als Eltern verpflichtet, auf Haus- oder Kinderärzte zuzugehen, damit diese die dann notwendigen Schritte (u. a. PCR-Test veranlassen, Kontaktpersonen feststellen) einleiten können. Die Teilnahme am Präsenzunterricht oder an Betreuungsangeboten der Schule ist in diesem Fall erst wieder nach Vorlage eines negativen PCR-Tests möglich.

Weitere Informationen und gute Anleitungen zu dem Lolli-Test, u. a. auch Erklärfilme, finden Sie auf den Seiten des Bildungsportals: https://www.schulministerium.nrw/lolli-tests

Dieser einfach und sehr schnell zu handhabende Test hilft uns allen, das Infektionsgeschehen besser einzudämmen und gleichzeitig Ihnen und Ihren Kindern größtmögliche Sicherheit für das Lernen in der Schule zu geben. Damit verbunden eröffnet sich auch der Weg für die Schülerinnen und Schüler sowie für Sie als Eltern für ein Mehr an Verlässlichkeit und Regelmäßigkeit mit Blick auf den Schulbesuch.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

A. Willscheid

Schulleiterin

Einteilung der Schulneulinge

Liebe Eltern,

die Listen mit der Einteilung der Klassen der Schulneulinge hängen ab sofort an der Haupteingangstüre zur Einsicht aus.

Liebe Grüße

Andrea Willscheid

Schulleiterin

Distanzunterricht ab 26.04.2021

Liebe Eltern,

wie Sie ja bestimmt schon aus den Medien erfahren haben, muss ich Ihnen hiermit
leider offiziell mitteilen, dass die Schulen in Köln wegen der hohen Indexzahlen ab
Montag, dem 26.04.2021 bis auf Weiteres wieder ausschließlich in den Distanzunterricht
wechseln.

Das heißt, für Ihre Kinder bekommen Sie von Ihren KlassenlehrerInnen die Arbeit für die
gesamte Woche u. a. im Padlet zur Verfügung gestellt. Alle weiteren für Ihre Klassen
relevanten Informationen erhalten Sie von den jeweiligen KlassenlehrerInnen.

Falls Sie einen Platz in der Notbetreuung benötigen, müssen Sie sich wie immer im Büro
der offenen Ganztagsschule melden (Tel. 02203 – 89 300 322).

Jede weitere Änderung erfahren Sie wie immer zeitnah.

Mit lieben Grüßen

A. Willscheid
Schulleiterin

Informationen zum Wechselunterricht ab 19.04.2021

Liebe Eltern,

1. Wechselunterricht

Wie Sie ja schon wissen hat die Landesregierung entschieden, dass alle Schulen ab dem kommenden Montag, 19. April 2021, wieder zu einem Schulbetrieb im Wechselunterricht zurückkehren müssen. Das heißt die Regeln für den Schulbetrieb aus der unmittelbaren Zeit vor den Osterferien treten wieder in Kraft. Die genauen Informationen für die einzelnen Klassen erhalten Sie von den einzelnen Klassenlehrer/innen.

2.Notbetreuung

Selbstverständlich läuft unsere Notbetreuung parallel zum Präsenzunterricht weiter. Falls Sie diese in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie sich bitte dafür im Büro der OGS anmelden.

3. Testpflicht an Schulen in Nordrhein-Westfalen

Seit dem 12. April gibt es eine Pflicht zur Testung (zweimal in einer Woche) in den Schulen. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die dafür erforderlichen Rechtsgrundlagen in der Coronabetreuungsverordnung erlassen. Der aktuelle Verordnungstext ist auf der Webseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales allgemein zugänglich:
https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/210410_coronabetrvo_ab_12.04.2021_lesefassung.pdf

Mit besonders großer Freude darf ich Ihnen in diesem Zusammenhang für unsere Schule folgendes mitteilen:

In Absprache mit dem Schulamt der Stadt Köln und der Genehmigung von Seiten der Stadt haben wir es geschafft, dass in unserer Schule auch weiterhin die Testung der Kinder unter Aufsicht medizinisch geschulten Personals stattfinden wird.

Das heißt konkret: Jedes Kind wird zweimal die Woche (Montag und Mittwoch oder Dienstag und Donnerstag) verbindlich mit einem Lolli-Schnelltest getestet.

Falls Sie keinen Lolli-Test wünschen, müssen Sie dies bis Sonntag Ihren Klassenlehrer/innen mitgeteilt haben. Diese Kinder werden dann mit einem Spuck-Schnelltest getestet.

Falls Sie mit diesen von der Regierung verpflichtenden Tests nicht einverstanden sein sollten, muss Ihr Widerspruch schriftlich bei den Klassenlehrer/innen ebenfalls bis Sonntag erfolgen.

Nicht getestete Schülerinnen und Schüler müssen dann zu Hause bleiben. Sie dürfen die Schule nicht betreten und haben keinen Anspruch auf ein individuelles Angebot im Distanzunterricht.

Ich hoffe, dass diese unter großer Anstrengung aller Beteiligten getroffene Kooperation im Sinne Ihrer Kinder und für Sie alle als sehr positiv gesehen wird und auch auf Dauer fortgeführt werden kann.

Falls sich wieder Änderungen ergeben sollten – werden Sie wie immer zeitnah informiert.

Ich möchte Ihnen nochmals versichern, dass ich Ihre Ängste und Unsicherheiten mehr als gut verstehen kann und auch weiterhin in Zusammenarbeit mit allen an unserer Schule Beteiligten alles für das Wohl unserer Kinder tun werde.

Mit freundlichen Grüßen

Andrea Willscheid

Schulleiterin